Nachdenklicher Mann vor Laptop mit dem Text „Accessible Website“ – Symbolbild für gesetzliche Barrierefreiheit laut WZG, BaFG und EAA
Ist eine Barrierefreie Website pflicht? Hier die Ausnahmen und worauf du beim Webdesign achten solltest.
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Web Zugänglichkeits Gesetz (WZG)

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) – auch bekannt als Web Zugänglichkeitsgesetz, WZG Österreich oder Web Accessibility Gesetz – ist ein zentrales Element der digitalen Inklusion in Österreich. Seit dem 23. September 2019 verpflichtet dieses Gesetz öffentliche Stellen dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, digitale Verwaltungsangebote für alle Menschen, insbesondere für Personen mit Behinderungen, ohne Einschränkungen nutzbar zu gestalten.

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 und gewährleistet den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen, Diensten und Inhalten der öffentlichen Verwaltung. Es legt fest, welche Organisationen betroffen sind, welche technischen Standards einzuhalten sind und welche Maßnahmen bei Verstößen greifen.

Wer muss das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (Digitale Barrierefreiheit in Österreich) einhalten?

1. Öffentliche Stellen

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz gilt für Ministerien, Landesverwaltungen, Bezirksämter, Gemeinden, Gerichte und weitere staatliche Institutionen.

2. Einrichtungen öffentlichen Rechts

Dazu zählen:

  • Sozialversicherungsträger
  • Öffentliche Schulen, Fachhochschulen, Universitäten
  • Öffentliche Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler
  • Bibliotheken, Museen und Kultureinrichtungen mit öffentlicher Finanzierung

3. Organisationen mit öffentlichem Auftrag

Diese Organisationen werden mehrheitlich öffentlich finanziert und erfüllen Aufgaben im öffentlichen Interesse – z. B. Verkehrsbetriebe oder Interessenvertretungen (z. B. Kammern).

4. Zusammenschlüsse öffentlicher Stellen

Plattformen oder Portale, die gemeinsam von öffentlichen Einrichtungen betrieben werden, unterliegen ebenfalls dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz.

Wer ist nicht betroffen?

Nicht betroffen sind rein private Unternehmen ohne öffentlichen Auftrag, NGOs ohne öffentliche Förderung und Einzelunternehmer.

Web-Zugänglichkeits-Gesetz: Gilt es auch für private Unternehmen?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet viele private Unternehmen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Das betrifft:

  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme über 2 Mio. Euro

Kleinstunternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte sind vom BaFG ausgenommen.

Web Accessibility Gesetz nach WCAG 2.1 (AA)

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz schreibt die Einhaltung der WCAG 2.1 auf Stufe AA vor. Die Anforderungen gliedern sich in vier Prinzipien:

1. Wahrnehmbarkeit

  • Alternativtexte für Bilder, Symbole und Medien
  • Untertitel und Audiodeskription für Videos
  • Farbkontraste (mind. 4.5:1)
  • Gliederung durch Überschriften und Landmarken

2. Bedienbarkeit

  • Tastaturzugänglichkeit
  • Sichtbarer Fokus für Navigation
  • Keine blinkenden Inhalte mit Gesundheitsrisiken
  • Intuitive, nachvollziehbare Seitenstruktur

3. Verständlichkeit

  • Einheitliche Navigation
  • Formulare mit klaren Labels
  • Leicht verständliche Inhalte
  • Fehlermeldungen mit Hilfestellungen

4. Robustheit

  • Unterstützung von Hilfstechnologien wie Screenreadern
  • Korrekt strukturierter HTML5-Code
  • Standardkonforme Programmierung
  • Vermeidung nicht barrierefreier Technologien

Barrierefreiheitserklärung nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz

Öffentliche Stellen müssen auf ihrer Website eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Sie enthält:

  • Status der WCAG-Konformität
  • Auflistung nicht barrierefreier Inhalte
  • Kontaktformular zur Barrierenmeldung
  • Verlinkung zur Beschwerdestelle (z. B. FFG)

Kontrolle und Sanktionen durch die FFG

Die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) überwacht die Einhaltung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes. Bei Verstößen:

  • erfolgt eine Prüfung durch Fachstellen
  • wird zur Nachbesserung aufgefordert
  • können Missstände öffentlich gemacht werden

WZG Bedeutung für UX und SEO

Barrierefreiheit ist ein essenzieller Bestandteil guter User Experience. Das WZG unterstützt folgende Ziele:

  • Mehr Nutzergruppen erreichen, z. B. Senioren oder temporär Eingeschränkte
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) durch semantisch strukturierten Code
  • Reduktion von Supportaufwand durch klare Inhalte
  • Höhere Conversion-Rates durch einfache Bedienbarkeit

Hilfreiche Werkzeuge zur Umsetzung

  • axe DevTools (Browser-Erweiterung)
  • WAVE Evaluation Tool
  • Google Lighthouse (Barrierefreiheits-Audit)
  • NVDA (Screenreader für Windows)
  • Color Contrast Analyzer (Farbkontrastprüfung)

Fazit: Web-Zugänglichkeits-Gesetz als Fundament digitaler Inklusion

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz markiert einen Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Es verpflichtet öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Inhalte. Mit dem bevorstehenden Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wird dieser Anspruch auch auf viele private Unternehmen ausgeweitet. Barrierefreiheit ist damit keine Option mehr, sondern ein Qualitätsstandard in der digitalen Kommunikation – rechtlich, ethisch und nutzerzentriert.

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