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Barrierefreie Website ab Juni 2025 verpflichtend – worauf UX-Designer achten sollten

Ab dem 28. Juni 2025 wird eine barrierefreie Website in Österreich für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Die WZG Pflicht (Web-Zugänglichkeits-Gesetz) betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch zahlreiche kleine und mittlere Betriebe – insbesondere jene mit digitalen Produkten und Services.

Als UX-Designer:in solltest Du diesen Stichtag nicht ignorieren. Denn die neuen Anforderungen wirken sich direkt auf Interface-Gestaltung, Interaktionen, Inhalte und technische Umsetzung aus.

In diesem Beitrag erfährst Du:

  • Was sich 2025 ändert
  • Wen die Barrierefreiheitspflicht betrifft
  • Welche UX-Bereiche betroffen sind
  • Wie Du Dich und Dein Team jetzt vorbereiten kannst

Hintergrund: Was passiert ab Juni 2025?

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) setzt Österreich die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) um. Ziel ist es, digitale Angebote flächendeckend zugänglich zu machen – für Menschen mit Einschränkungen ebenso wie für ältere Personen oder Nutzer:innen in schwierigen Nutzungssituationen.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte (Websites, Onepage, Portfolio Homepage, E-Shops) und Dienstleistungen nach den Richtlinien der WCAG 2.1 (Level AA) barrierefrei gestaltet werden.

Wer ist betroffen?

Die Barrierefreiheitspflicht gilt ab 2025 für:

  • Unternehmen, die digitale Produkte oder Services anbieten, darunter:
    • Webshops
    • Online-Banking
    • E-Books, E-Reader
    • Ticket- und Buchungssysteme
    • Messenger, Videodienste, Apps
  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro

Nicht betroffen sind rein private Webseiten, Kleinstunternehmen (unterhalb der Schwelle) sofern keine branchenspezifischen Ausnahmen greifen, sowie interne Anwendungen ohne öffentliche Relevanz.

Warum barrierefreie Website für UX/UI Design relevant ist

Barrierefreies Webdesign ist weit mehr als nur ein „technisches Thema“. Sie betrifft zentrale Aspekte der User Experience:

UX-BereichWas zu beachten ist
Visuelles DesignFarbkontraste, Schriftgrößen, visuelle Hierarchien
InteraktionenTastaturbedienbarkeit, Fokusführung, Touch-Zugänglichkeit
Navigation & StrukturKlarer Seitenaufbau, konsistente UI-Komponenten
Texte & InhalteLeichte Sprache, semantische HTML-Struktur, Alt-Texte
Feedback & MicrointeractionsWahrnehmbarkeit für Screenreader und assistive Technologien

5 konkrete Schritte für eine barrierefreie Homepage

1. Projektstatus analysieren

Kläre frühzeitig, ob Deine Projekte von der Gesetzesänderung betroffen sind. Prüfe insbesondere:

  • Branche
  • Unternehmensgröße
  • Art der digitalen Angebote

2. Barrierefreiheit in Deine UX-Prozesse integrieren

Passe Deine bestehenden Workflows an:

  • WCAG 2.1 als Design- und Bewertungsgrundlage
  • Accessibility-Kriterien in Design-Reviews integrieren
  • Accessibility-Personas oder Szenarien einführen

3. UX-Komponenten evaluieren

Analysiere bestehende Komponentenbibliotheken:

  • Sind Buttons, Modale, Formulare etc. zugänglich?
  • Werden ARIA-Rollen korrekt verwendet?
  • Gibt es visuelles und semantisches Feedback?

4. Testen – früh und regelmäßig

Nutze Tools wie:

  • WAVE, axe DevTools, Lighthouse
  • Screenreader (z. B. NVDA, VoiceOver)
  • Tastaturtests (Tab-Handling, Fokuszustände) Und vor allem: Teste mit echten Nutzer:innen mit Einschränkungen.

5. Team schulen und sensibilisieren

Barrierefreies Webdesign ist Teamarbeit. Sorge dafür, dass auch Entwickler:innen, Redakteur:innen und PMs verstehen:

  • Warum das Thema wichtig ist
  • Welche Guidelines zu beachten sind
  • Wo Ressourcen und Anleitungen verfügbar sind

Dein Vorteil als UX-Designer:in

Wer Barrierefreiheit jetzt ernst nimmt, ist nicht nur rechtlich vorbereitet, sondern auch UX-seitig im Vorteil:

  • Du gestaltest inklusiver – also für mehr Menschen.
  • Du verbesserst automatisch SEO, Performance und Usability.
  • Du zeigst Verantwortung – als Designer:in mit Haltung und Zukunftsblick.

Gerade in Städten wie Wien, wo die Digitalwirtschaft wächst und Förderprogramme zunehmend Barrierefreiheit verlangen, ist das ein Wettbewerbsvorteil.

Fazit: Der Juni 2025 kommt schneller als Du denkst

Digitale Barrierefreiheit (Barrierefreies Webdesign) ist ab Juni 2025 keine Option mehr, sondern eine Pflicht – für viele Unternehmen in Österreich und der EU. Als UX-Designer:in kannst Du entscheidend dazu beitragen, dass digitale Produkte nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirklich nutzbar für alle Menschen werden.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, eine Accessibility Website nicht als Hürde, sondern als Chance zu begreifen.

Quellen:

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